Standplatz
Verkaufsangebot
Sollten Speisen und Getränke (mit und /oder ohne Alkohol) zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt werden, ist eine Anzeige nach dem Landesgaststättengesetz erforderlich. Die Anzeige kann ebenfalls unter www.oberndorf.de unter dem Stichwort vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen getätigt werden.
Zubehör
Bitte beachten Sie, dass Verlängerungskabel (min. 25 Meter), Steckverbindungen, Wasserschläuche, etc. selbst mitzubringen sind.
Hinweise
Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes:
Samstag, 05. Dezember 2026 von 13 bis 21 Uhr
Sonntag, 06. Dezember 2026 von 12 bis 18 Uhr
Eine Teilnahme am Weihnachtsmarkt ist nur für beide Tage möglich.
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Stadtverwaltung Oberndorf.
Email: ordnungsamt@oberndorf.de
Telefon: 07423/ 77-1152 (Frau Enns)
Die mit diesem Anzeigevordruck abgefragten personenbezogenen/firmenbezogenen Daten werden aufgrund einer gesetzlichen Grundlage erhoben und verarbeitet. Die Daten sind für die Bearbeitung erforderlich und werden nur für diesen Zweck verarbeitet. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich. Die Verarbeitung per personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Bedingungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Bitte beachten Sie hierzu die Artikel 13 und 14 der EU-DSGVO und die Informationen unter www.oberndorf.de.